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Kanzleileistungen

Der Umfang meiner Tätigkeiten und deren Abrechnung richten sich nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Finanzbuchhaltung
 

Die monatliche Erfassung der Betriebseinnahmen und Ausgaben, die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt und die Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung sind das Wesen der Buchhaltung.

 

Es gilt jedoch über den Tellerrand hinauszuschauen, denn einzig die Analyse der laufenden Buchhaltung verschafft der/dem Unternehmer*in unterjährig einen Überblick über den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung ist damit eng mit der betriebswirtschaftlichen Beratung verbunden und nimmt einen hohen Stellenwert in der betrieblichen Organisation ein.
 
Durch die fachkompetente Erfassung Ihrer Buchhaltung können Sie sich jederzeit auf die Zahlen Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung verlassen und somit vorausschauend Ihr Unternehmen führen.

Existenzgründung
 
Die Existenzgründungsberatung stellt einen wichtigen Schritt im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung dar. Vor dem Hintergrund der immer umfangreicheren Anforderungen an die Unternehmens-gründer stehe ich Ihnen als kompetenter Wegbegleiter von der ersten Minute an zur Seite. Nehmen Sie dieses Angebot wahr und investieren Sie in Ihre Zukunft.

Jahresabschlusserstellung
 
Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, die Aufbereitung der Offenlegungsbilanz zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger oder die Erstellung der E-Bilanz zur Übermittlung an die Finanzverwaltung erfordern neben einem umfangreichen Fachwissen auch hohe technische Anforderungen.

 

Ebenso werden an die Erstellung der Einnahmen Überschussrechnung  fortwährend neue Ansprüche gestellt, die eine qualifizierte Unterstützung erforderlich machen.

Durch stete Fort- und Weiterbildung kann ich Ihnen dieses know how bieten und gemeinsam mit Ihnen eine zielführende Bilanzstrategie erarbeiten.

Lohn- und Gehaltsabrechnung
 
Um die monatlichen Gehaltsabrechnun-gen für die Arbeitnehmer, die Beitrags-Meldungen an  die Krankenkassen oder die Lohnsteueranmeldung für das Finanz-amt erstellen zu können, müssen Unter-nehmer heutzutage Spezialisten auf unzähligen Rechtsgebieten sein. Dies macht es für Sie kaum noch möglich, die Gehaltsabrechnungen Ihrer Angestellten korrekt vorzunehmen.
 
Ich biete Ihnen dieses umfangreiche lohnsteuerliche und sozialversicherungs-rechtliche Fachwissen, so dass Sie sich um die Abrechnung Ihrer Gehälter keine Gedanken machen müssen und sich stattdessen auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können.

Steuerliche und betriebs-wirtschaftliche Beratung

Die Berufsbezeichnung "Steuerberater" beinhaltet es bereits: Steuerberatung beinhaltet neben einer retrospektiven Bearbeitung der Steuererklärungen des vorangegangenen Jahres wesentlich mehr. Die vorausschauende Beratung und Steuergestaltungsberatung, wird in vielen Fällen von Privatpersonen, aber auch von Unternehmen vernachlässigt. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gilt es, an die Zukunft zu denken um eine optimale, seriöse Steuerstrategie zu entwickeln.

Besonders ein Unternehmen kann in betriebswirtschaftlicher Hinsicht an vielerlei Problemen kranken - hier gilt es, diese Probleme durch eine Analysen der betriebswirtschaftlichen Auswertungen zu erkennen und Lösungsansätze zu erarbeiten, damit wirtschaftliches Wachstum ermöglicht werden kann. 

Steuererklärungen
 
Eine Steuererklärung zu erstellen, egal ob für eine Privatperson oder ein Unternehmen, erfordert neben dem steuerlichen Fachwissen auch einiges an Erfahrung. Welche Kosten sind abzugsfähig und welche nicht? Gibt es  Optimierungsmöglichkeiten?
 
Diese Fragen nehme ich Ihnen gerne ab und erstelle Ihre Steuererklärung unter Berücksichtigung der aktuellen gesetz-lichen Regelungen und Rechtsprechung.

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